ETFs gelten als besonders sicher, da sie als Sondervermögen vom Vermögen des Anbieters getrennt sind und daher im Insolvenzfall geschützt bleiben. Anleger sind somit vor dem Ausfallrisiko des Emittenten geschützt, tragen jedoch weiterhin das Marktrisiko.
ETF-Sicherheit: Kein Ausfallrisiko dank Sondervermögen
ETFs (Exchange Traded Funds) sind beliebte Anlageprodukte, weil sie Anlegern eine kostengünstige Möglichkeit bieten, breit diversifiziert in den Markt zu investieren. Ein häufiges Thema unter ETF-Anlegern ist jedoch die Frage nach dem Risiko: Was passiert, wenn der ETF-Anbieter insolvent wird? Hier kommen die Vorteile des sogenannten Sondervermögens ins Spiel. Dieser Beitrag beleuchtet, warum ETFs für Anleger sicher sind und erklärt die Rolle des Sondervermögens.
Was ist Sondervermögen?
Das Sondervermögen ist ein zentraler Begriff im deutschen und europäischen Kapitalmarktrecht und schützt das investierte Kapital der Anleger. Es handelt sich hierbei um Vermögenswerte, die rechtlich strikt vom Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft getrennt sind. Das bedeutet, dass ETF-Investitionen im Insolvenzfall nicht in die Insolvenzmasse des Anbieters fallen. Selbst wenn der Anbieter pleitegeht, haben Gläubiger keinen Zugriff auf das Kapital der Anleger.
Dieser gesetzliche Schutz wirkt wie eine Art „Sicherheitsnetz“ für ETF-Investoren und wird in Deutschland durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geregelt. Das Anlagekapital wird bei einer Depotbank verwahrt, die im Falle einer Insolvenz des ETF-Anbieters gesetzlich verpflichtet ist, das Sondervermögen an die Anleger zurückzugeben.
Unterschiede zwischen ETFs und Bankeinlagen
Im Gegensatz zu ETFs unterliegen Bankeinlagen einem anderen Sicherungsmechanismus. Sollte eine Bank zahlungsunfähig werden, greift in der EU die Einlagensicherung bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde und Bank. Dieser Schutz gilt jedoch nicht für Investments in ETFs oder andere Wertpapiere, die aufgrund ihrer Struktur als Sondervermögen eine höhere Sicherheit bieten.
Sicherheit bei verschiedenen ETF-Typen
1. Vollständig replizierende ETFs
Vollständig replizierende ETFs sind besonders sicher, da sie den Index direkt durch den Kauf der im Index enthaltenen Aktien oder Anleihen nachbilden. Das investierte Kapital ist als Sondervermögen geschützt, sodass kein Ausfallrisiko im Falle einer Insolvenz des ETF-Anbieters besteht. Anleger sind jedoch weiterhin den Marktschwankungen ausgesetzt, die den Wert des Portfolios beeinflussen können.
2. Swap-ETFs und ihr geringes Risiko
Swap-ETFs verwenden eine synthetische Methode zur Indexnachbildung und sind ebenfalls Sondervermögen, genießen aber nur teilweise Schutz. Bei Swap-ETFs wird das Kapital in Wertpapiere investiert, die mithilfe von Swap-Vereinbarungen den Index nachbilden. Das Risiko eines Ausfalls ist hierbei auf maximal 10 Prozent des Fondsvermögens beschränkt, wie es durch die UCITS-Richtlinien vorgeschrieben ist. So bleibt das Risiko kontrolliert, und Gläubiger können im Insolvenzfall nicht auf das Sondervermögen zugreifen.
Einschränkungen des Sondervermögensschutzes
Obwohl ETFs durch das Sondervermögen weitgehend geschützt sind, gibt es Anlageprodukte wie Exchange Traded Commodities (ETCs) und Exchange Traded Notes (ETNs), bei denen kein Sondervermögen besteht. Diese Anlagen, etwa in Rohstoffe oder Kryptowährungen, gelten als Schuldverschreibungen und unterliegen einem Emittentenrisiko. Anleger sollten sich dessen bewusst sein, da sie im Falle einer Insolvenz ihre Anlage verlieren könnten.
Fazit: ETFs bieten robusten Schutz
Die Tatsache, dass ETFs als Sondervermögen klassifiziert sind, verschafft Anlegern ein hohes Maß an Sicherheit. Selbst bei einer Insolvenz des ETF-Anbieters bleibt das investierte Kapital unangetastet, da die Depotbank gesetzlich verpflichtet ist, die Anteile an die Anleger zurückzugeben. Diese Schutzmaßnahmen bieten den Investoren mehr Sicherheit als bei klassischen Bankeinlagen, wo nur die Einlagensicherung greift.
Durch die klare Trennung des Sondervermögens vom Vermögen des Anbieters minimieren ETFs das Emittentenrisiko erheblich. Die Marktschwankungen bleiben jedoch ein Risiko, mit dem Anleger leben müssen. Entsprechend sollte man bei der Wahl der ETF-Strategie sowohl die eigenen Anlageziele als auch die damit verbundenen Risiken sorgfältig abwägen.