
Ein neues Leben im Ausland, mehr Lebensqualität oder eine geringere Steuerbelastung: Es gibt viele Gründe, auszuwandern. Doch mit dem Wegzug endet die deutsche Steuerpflicht nicht automatisch.
Besonders bei größeren Vermögen, Fonds, ETFs, Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen können steuerliche Verpflichtungen bestehen bleiben oder durch den Wegzug erst entstehen.
1. Abgemeldet und trotzdem steuerpflichtig?
Ein häufiger Irrtum: Wer sich in Deutschland abmeldet, muss hier keine Steuern mehr bezahlen.
Entscheidend sind jedoch die tatsächlichen Verhältnisse. Wer weiterhin eine verfügbare Wohnung in Deutschland behält, kann hier weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig sein. Auch deutsche Mieteinnahmen können nach dem Wegzug der deutschen Besteuerung unterliegen.
2. Wegzugsbesteuerung: Steuern ohne Verkauf?
Wer Anteile an einer GmbH oder einer anderen Kapitalgesellschaft besitzt, kann beim Wegzug unter die sogenannte Wegzugsbesteuerung fallen.
Das bedeutet: Es können Steuern auf Wertsteigerungen entstehen, obwohl die Unternehmensanteile gar nicht verkauft wurden und kein Geld zugeflossen ist.
Voraussetzung ist unter anderem eine Beteiligung von mindestens 1 % innerhalb der letzten fünf Jahre sowie eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland während insgesamt mindestens sieben der letzten zwölf Jahre.
3. Auch Fonds und ETFs können betroffen sein
Seit 2025 können auch größere private Fonds- und ETF-Bestände von einer Wegzugsbesteuerung betroffen sein. Relevant sind insbesondere zwei alternative Schwellen:
- Die Anschaffungskosten der gehaltenen Anteile an einem einzelnen Fonds betragen mindestens 500.000 Euro.
- Innerhalb der letzten fünf Jahre wurden unmittelbar oder mittelbar mindestens 1 % der ausgegebenen Anteile eines Fonds gehalten.
Die 500.000-Euro-Grenze bezieht sich auf den einzelnen Fonds, nicht auf das gesamte Depot. Zusätzlich müssen weitere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Bei größeren Wertpapiervermögen sollte deshalb frühzeitig geprüft werden, welche Folgen ein Wegzug hätte.
4. Erbschaften und Schenkungen nicht vergessen
Auch die Vermögensübertragung an Kinder oder andere Familienangehörige gehört in die Planung.
Deutsche Staatsangehörige können nach ihrem Wegzug grundsätzlich noch für einen Zeitraum von fünf Jahren als Inländer im Sinne der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer gelten. Dadurch kann auch weltweites Vermögen erfasst werden.
Bestimmte Vermögenswerte in Deutschland können darüber hinaus steuerpflichtig bleiben. Auch die Situation des Erblassers, Schenkenden oder Empfängers ist entscheidend.
5. Niedrige Steuern im Ausland sind keine Garantie
Bei deutschen Staatsangehörigen, die in ein niedrig besteuerndes Gebiet ziehen und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten, kann unter weiteren Voraussetzungen die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greifen.
Sie kann bestimmte Einkünfte noch bis zu zehn Jahre nach Ablauf des Wegzugsjahres erfassen. Deshalb sollten das Zielland und die bestehende Vermögensstruktur gemeinsam betrachtet werden.
Erst planen, dann auswandern
Eine Auswanderung kann viele Chancen eröffnen. Ohne ausreichende Vorbereitung können allerdings erhebliche finanzielle Belastungen entstehen.
Wer frühzeitig plant, kann steuerliche Risiken erkennen und sein Vermögen auf die neue Lebenssituation vorbereiten.
Dabei geht es nicht nur um Steuern, sondern auch um die passende Struktur von Fonds, ETFs, Edelmetallen, Immobilien und anderen Vermögenswerten.
Eine gute Vermögensplanung endet nicht an der Landesgrenze.
Durch unser Netzwerk und die Zusammenarbeit mit spezialisierten Kooperationspartnern können wir Ihre Vermögensplanung ganzheitlich betrachten. Bei steuerlichen und rechtlichen Fragen können die entsprechenden Fachleute einbezogen werden. So lassen sich Ihre finanziellen Ziele und die Anforderungen eines geplanten Wegzugs aufeinander abstimmen.
Vermögen schützen. Wohlstand sichern. Zukunft planen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Die individuellen steuerlichen Folgen einer Auswanderung sollten mit einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater geprüft werden.
