
Viele Ehepaare gehen davon aus, dass gemeinsame Konten, Schenkungen oder Vermögensübertragungen innerhalb der Ehe steuerlich automatisch unproblematisch sind. Tatsächlich können jedoch genau solche alltäglichen Vorgänge unerwartete steuerliche Folgen auslösen.
Es zeigt sich, dass Ehepartner unter bestimmten Umständen auch unbeabsichtigt steuerliche Risiken oder Probleme auslösen können, häufig ohne böse Absicht.
Besonders relevant können dabei sein:
• Gemeinschaftskonten
• gemeinsame Wertpapierdepots
• Immobilienfinanzierungen
• größere Geldübertragungen zwischen Ehepartnern
• Schenkungen und Vermögensübertragungen
Ein Beispiel:
Verdient ein Ehepartner deutlich mehr und fließt regelmäßig überschüssiges Vermögen auf gemeinsame Konten oder in gemeinsam gehaltene Vermögenswerte, kann das steuerlich unter Umständen als Schenkung gewertet werden.
Zwar gelten zwischen Ehepartnern hohe steuerliche Freibeträge, bei größeren Vermögen oder langfristigen Vermögensübertragungen können diese jedoch schneller erreicht werden als viele vermuten.
Auch das Thema Zusammenveranlagung bleibt wichtig. Grundsätzlich haften Ehepartner bei gemeinsamer Steuererklärung zunächst gemeinsam für mögliche Steuerschulden. Gleichzeitig gilt: Nicht jede fehlerhafte Angabe betrifft automatisch beide Ehepartner auch strafrechtlich.
Darüber hinaus spielen auch Themen wie steuerfreie Zugewinnausgleiche, Vermögensübertragungen innerhalb der Ehe sowie eine saubere Dokumentation und Strukturierung gemeinsamer Vermögenswerte eine wichtige Rolle.
Je größer Vermögen, Immobilien- oder Kapitalanlagen werden, desto wichtiger werden strukturierte Vermögensplanung, Dokumentation und steuerliche Begleitung, selbst innerhalb der eigenen Familie.
