Lebens- und Rentenversicherungen sind aufgrund intransparenter Kostenstrukturen, niedriger Garantiezinsen und schwindender Überschussbeteiligungen als Altersvorsorge ungeeignet. Hohe Kosten und steuerliche Nachteile führen dazu, dass die tatsächlichen Auszahlungen oft weit unter den Prognosen liegen. Zudem mindern Inflationsrisiken und potenzielle Kürzungen von Bewertungsreserven den realen Wert der Versicherungen erheblich.
Lebens- und Rentenversicherungen werden oft als solide Altersvorsorge präsentiert, doch die Realität sieht anders aus. Hier sind sieben Gründe, warum diese Versicherungsprodukte als Sparform fürs Alter absolut ungeeignet sind:
Grund 1: Die intransparente Kostenstruktur
Versicherungen enthalten natürlich Kosten, was legitim ist. Seit 2008 gibt es das Produktinformationsblatt (PIB), das Kosten ausweisen soll. Dennoch bleibt vieles undurchsichtig, da nur Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten genannt werden, ohne Details. Diese Kosten können bis zu 20% deiner Beiträge ausmachen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Gesamtkosten oft absurd hoch sind und kaum überprüft werden.
Grund 2: Der niedrige Garantiezins
In den 90ern gab es noch Garantieverzinsungen von bis zu 4%, heute sind es nur noch 0,25%. Viele glauben fälschlicherweise, dass dieser Zinssatz auf den gesamten Beitrag angewendet wird. Tatsächlich werden zuerst die hohen Kosten abgezogen, die in den ersten fünf Jahren bis zu 40% der eingezahlten Beiträge betragen können. So bleibt von einem eingezahlten Betrag von 100€ oft nur ein Sparanteil von 60€, der dann mit dem Garantiezins verzinst wird.
Grund 3: Die schwindende Überschussbeteiligung
Neben dem Garantiezins gibt es theoretisch auch eine Überschussbeteiligung. In den 90ern lag die Gesamtverzinsung noch über 7%, heute sind es kaum 2,1%. Versicherer kämpfen wie Privatanleger mit niedrigen Zinsen und müssen in sichere, aber oft negativ verzinste Staatsanleihen investieren. Das erschwert es, überhaupt die Garantiezinsen zu erwirtschaften.
Grund 4: Bewertungsreserven können gestrichen werden
Kunden müssen an den Bewertungsreserven beteiligt werden, wenn der Vertrag endet. Diese Reserven können jedoch gekürzt oder ganz gestrichen werden, wenn die Garantieverpflichtungen gefährdet sind. Seit einem Urteil des BGH von 2018 passiert das immer häufiger, was zu erheblich niedrigeren Auszahlungen führt als erwartet.
Grund 5: Die unterschätzte Inflation
Viele Kunden vernachlässigen die Inflation. Damit sich eine Versicherung lohnt, muss die Nettorendite höher als die Inflation sein. Die offizielle Inflationsrate der letzten 30 Jahre liegt bei 1,7%, doch reale Zahlen könnten bei 4-5% liegen, je nach persönlichem Verbrauch. Eine stark steigende Inflation macht das gesparte Geld in der Versicherung wertlos.
Grund 6: Steuerliche Nachteile
Verträge vor 2005 sind bei Auszahlung steuerfrei. Neuere Verträge müssen die Hälfte des Ertragsanteils versteuern, wenn sie mindestens 12 Jahre laufen und ab 60 bzw. 62 Jahren ausgezahlt werden. Ein Beispiel: Bei einer Auszahlung von 100.000€ und eingezahlten 50.000€ sind 25.000€ steuerpflichtig. Bei einem Steuersatz von 25% wären das 5.000€ Steuern.
Bei Rentenversicherungen gilt die Ertragsanteilsbesteuerung. Bei einer Leibrente mit 1.000€ monatlich ab 65 Jahren sind 180€ steuerpflichtig. Bei 25% Steuersatz wären das 45€ monatlich, was im Rentenalter schmerzhaft sein kann.
Grund 7: Der unattraktive Rentenfaktor
Der Rentenfaktor bestimmt die monatliche Rente pro 10.000€ Kapital. Beispiel: Bei 100.000€ Kapital und einem Rentenfaktor von 30 erhältst du monatlich 300€. Es dauert 27 Jahre und 9 Monate, bis das Guthaben ohne weitere Verzinsung ausgezahlt ist. Versicherungen profitieren, wenn du nicht lange genug lebst.
Fazit
Die Realität zeigt, dass die tatsächliche Ablaufleistung meist weit unter den Prognosen liegt. Wer seine Immobilie damit tilgen wollte, erlebt oft ein böses Erwachen. Lebens- und Rentenversicherungen sind intransparent und unübersichtlich. Berücksichtigst du alle sieben Punkte, wirst du als Versicherungsnehmer fast immer draufzahlen. Schon in den 80ern bezeichnete Hans Dieter Meyer vom Bund der Versicherten Lebensversicherungen als „legalen Betrug“, was das Landgericht Hamburg als zulässig wertete.
„Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende!“
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